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   BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60   

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BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60 (https://dejure.org/1961,75)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1961 - VII C 181.60 (https://dejure.org/1961,75)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - VII C 181.60 (https://dejure.org/1961,75)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Annahme einer Gewissensentscheidung der Kriegsdienstverpflichteten - Umfang des Gewissensschutzes des Art. 4 Abs. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 271
  • MDR 1961, 793
  • DÖV 1962, 302
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60
    Aus dieser Rechtsprechung, an der der Senat stets festgehalten hat (vgl. BVerwGE 9, 97 und 100), ergibt sich aber nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer eins gewisse geistige Qualifikation besitzen müsse, die allein zu einer eigenständigen Entscheidung seines Problems befähige.

    Vorausgesetzt, aber vom Gesetz auch bei jugendlichen Wehrpflichtigen als gegeben erachtet wird dafür nur ein gewisser Grad sittlicher Einsicht als Grundlage sittlichen Urteilsvermögens (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101]).

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60
    Diese könne niemals unmittelbar einem bloßen Gefühl entspringen, sondern lediglich unter anderem auch auf gefühlsmäßigen Erwägungen beruhen (Hinweis auf BVerwGE 7, 242 [246]).

    Um den Begriff "Gewissensentscheidung", soweit dies möglich ist, zu erläutern, hat der Senat in BVerwGE 7, 242 zwar ausgeführt, daß verschiedenartige Anstöße von außen her den Anlaß für eine derartige Entscheidung gegeben haben können, daß aber eigene Erwägungen des Betreffenden mit dem Ergebnis eines unabweisbaren Zwanges notwendig seien; beim Nachweis dieser Voraussetzungen dürfe man im Hinblick auf das jugendliche Alter und den Reifegrad des Wehrpflichtigen annehmen, daß das von ihn Vorgetragene seine innere Einstellung zutreffend wiedergebe, wenn er nur persönlich glaubwürdig erscheine (a.a.O. S. 246-247, 249).

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60
    Dauer liegt es nicht im Sinne des Gesetzes, daraus, daß er Fragen rationaler Art nicht konsequent beantwortet hat, für ihn ungünstige Schlüsse zu ziehen (vgl. BVerwGE 9, 100 [102]) oder daraus, daß er von dritter Seite, natürlicherweise vor allem im Elternhaus, beeinflußt worden ist, zu folgern, daß er Vorgesagtes ohne eigenen inneren Widerhall nur nachrede.
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Diesem wird in einem solchen Fall nicht mehr zugemutet, für eine anderweitige Vertretung zu sorgen (BSG in SozR 1750 § 227 Nr. 2; BVerwG vom 5. Dezember 1994, 8 B 179.94, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259 und vom 10. Juni 1994, BVerwG 5 B 111.93; BVerfG in BayVBl 1961, 347).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht des Klägers liegt hierin nicht eine Abweichung von den Entscheidungen BVerwGE 9, 100 und 12, 271.
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Im übrigen kann auch derjenige, der von seinem Gefühl beherrscht wird und nach seiner Anlage und Entwicklung nicht in der Lage ist, die Kriegsdienstverweigerung als geistiges Problem zu bewältigen, eine Gewissensentscheidung treffen (vgl. BVerwGE 12, 271).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII C 37.61

    Rechtsmittel

    Wenn er wegen der Verborgenheit und Unbewußtheit dieses Vorganges auch häufig nicht gelingen wird (vgl. hierzu die Urteile des Senats in BVerwGE 12, 271 [272], 13, 171 [172] und 14, 146 [150]), so kann die dann allein entscheidende Frage nach der inneren Wesensart des Wehrpflichtigen, seiner charakterlichen Anlage, allgemeinen Aufrichtigkeit und Fähigkeit zu einer ehrlichen Überzeugung ebenfalls nur auf der Grundlage tatsächlicher Feststellungen beurteilt werden.

    Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß der Gewissensschutz des Art. 4 Abs. 3 GG und des § 25 Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (BGBl. I S. 651) vor allem für junge, noch nicht ausgereifte und häufig einfache Menschen bestehe, so daß es nicht gerechtfertigt sei, aus der Reaktion eines derartigen Wehrpflichtigen auf eine ihm vorgestellte Konfliktsituation oder aus seiner Beeinflussung von dritter Seite, insbesondere durch das Elternhaus auf das Fehlen eines Gewissenszwanges zu schließen (BVerwGE 9, 100 [102] und 12, 271 [273]).

  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 224.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Das Verwaltungsgericht hat nicht die Möglichkeit verkannt, daß - wie in den Entscheidungen vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 26 WpflG Nr. 1 [Auszug]) und BVerwGE 12, 271 ausgesprochen - auch gefühlsmäßige Regungen, insbesondere Erlebnisse und Eindrücke bei der militärischen Ausbildung in der Bundeswehr, den Anstoß zu einer Gewissensentscheidung, geben können.

    Auch für den besonderen Fall einer lediglich aus dem Gefühl getroffenen Gewissensentscheidung ist in der Entscheidung BVerwGE 12, 271 ein Gewissenszwang verlangt worden.

  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger -

    So hat es im Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - (insoweit in Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 62 nicht abgedruckt; vgl. auch bereits Urteil des 7. Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 181.60 - <BVerwGE 12, 271>) entschieden, daß die Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe dann eine "Gewissensentscheidung" sei, wenn sie erfolge aufgrund der Vorstellung, im Kriege Menschen mit der Waffe töten zu müssen, und der durch diese Vorstellung bedingten Gewissensbelastung, die dem Wehrpflichtigen bewußt mache, daß er solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun könne; es entscheide sich also nicht das Gewissen, sondern der Wehrpflichtige treffe seine Entscheidung in seiner Bindung an das und durch das Gewissen.
  • BVerwG, 25.09.1975 - 6 B 64.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auf dem Gefühl des

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von der Entscheidung vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 181.60 - (BVerwGE 12, 271) ab.

    Eine solche Abneigung kann zu einer Gewissensentscheidung führen, läßt aber allein und ohne konkrete Anhaltspunkte nicht darauf schließen, daß den Wehrpflichtigen ein Zuwiderhandeln gegen seine Gebote in eine für ihn ausweglose innere Lage führen würde und schweren seelischen Schaden zur Folge hätte (vgl. BVerwGE 12, 271 [272] und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).

  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer

    In den entsprechenden Ausführungen seiner von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 181.60 - (BVerwGE 12, 271 [272]) hat der VII. Senat dargelegt, wer von seinem Gefühl beherrscht werde, ohne in der Lage zu sein, die Kriegsdienstverweigerung als geistiges Problem zu durchdringen, könne dennoch eine Gewissensentscheidung getroffen haben.
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 12.80

    Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Dasselbe gilt in bezug auf das Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 181.60 - (BVerwGE 12, 271).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 157.73

    Zu hohe Anforderungen an Gewissensentscheidung und an den Nachweis einer solchen

    Dieses Bewußtsein kann auch haben, wer von seinem Gefühl beherrscht wird und nach seiner Anlage und Entwicklung nicht fähig ist, die Kriegsdienstverweigerung als geistiges Problem zu bewältigen (vgl. BVerwGE 12, 271 [272.]).
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erklärung eines

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 169.60
  • BVerwG, 31.03.1971 - VIII CB 65.69

    Rechtsmittel im Wehrpflichtrecht - Begriff der Gewissensentscheidung gegen den

  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

  • BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 33.87

    Kriegsdienstverweigerung - Gefühlsmäßige Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit

  • BVerwG, 17.12.1981 - 6 B 90.81

    Gewissen als ein inneres, im einzelnen Menschen von Natur aus ursprünglich

  • BVerwG, 13.11.1974 - VI B 53.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 89.69

    Anforderungen an die gerichtliche Prüfung zum Vorliegen einer

  • BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 169.67

    Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung -

  • BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 61.72

    Kriegsdienstverweigerung auf Grund einer Gewissensentscheidung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 01.09.1972 - VIII B 51.71

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen Vorliegens schwerer

  • BVerwG, 16.09.1971 - VIII B 15.69

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 32.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 50.67

    Voraussetzungen einer Zulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 30.06.1969 - VIII B 62.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII C 99.61

    Parteivernehmung durch förmlichen Beweisbeschluß des Verwaltungsgerichts -

  • BVerwG, 25.04.1972 - VIII B 49.71

    Bestimmung der allgemeinen Glaubwürdigkeit eines Kriegsdienstverweigerers

  • BVerwG, 31.03.1970 - VIII CB 153.67

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit

  • BVerwG, 20.11.1969 - VIII B 123.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 175.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 01.07.1969 - VIII B 66.67

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 14.05.1969 - VIII B 27.67

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 06.11.1968 - VIII B 53.67
  • BVerwG, 18.06.1968 - VIII B 237.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 23.04.1968 - VIII B 12.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 14.02.1967 - VII B 133.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Kriegsdienstverweigerung aus

  • BVerwG, 02.02.1967 - VII B 101.63

    Recht der Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen der Begründetheit einer

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 83.62

    Feststellung der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Fehlender

  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 51.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII C 100.61

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 215.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.09.1965 - VII B 50.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anerkennung als

  • BVerwG, 24.08.1962 - VII B 112.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
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